Wertherbrucher Geschichte

Der Name „Wertherbruch“ kommt aus der alten Bezeichnung: „Das bei dem Schloß Werth gelegene Bruch“. Werth heißt Insel; Bruch ist ein sumpfiges Moorland. Die früheste bekannte Erwähnung des neuen Namens findet sich 1327: „Werderbroke“

Zur Zeit des Erzbischofs Anno von Köln (1056-1075) gelangt das Land Aspel, wozu
das unbesiedelte Wertherbruch gehört, durch eine Schenkung an das Kölner Erzbistum. Im April 1296 ermächtigte Erzbischof Siegfried von Köln den adligen Herrn Heinrich von der Lecke aus Holland, das bei dessen Schloß Werth gelegene Bruchland trockenzulegen und eine Bruchsiedlung anzulegen. Ob evt. zu dieser Zeit schon Menschen im heutigen Wertherbruch lebten, ist unbekannt.

Unter Peter von der Lecke, Sohn des vorerwähnten Heinrich von der Lecke, wird 1318 die neue Bruchsiedlung nach einer Auseinandersetzung mit den zuständigen Instanzen in Rees kirchlich von Haldern abgetrennt und bekommt begrenzte Pfarrechte mit der Erlaubnis des Kapitels der Stiftskirche in Rees, dort eine eigene Pfarrkirche zu errichten. Um 1460-80 wird die jetzige spätgotische Pfarrkirche in ihrer heutigen Gestalt erbaut. Drei Jahre später, 1321, wird Peter von der Lecke, Burgmann von Aspel. Das im Bruch entstandene Dorf wird gleichzeitig freie Herrlichkeit mit Gerichtsrechten und mit dem benachbarten münsterischen Werth zur Herrschaft Werth verbunden. Die gemeinsame örtliche Verwaltung befindet sich in Werth. Bekannt sind namentlich vor allem diverse Drosten, Rentmeister und Richter. In Werth gab es früher eine Burg; an dieser Stelle steht heute die katholische Kirchengemeinde. Die eigentlichen Herren der Herrschaft Werth kamen allerdings nur gelegentlich zu dieser entfernten Besitzung.
1341 kommt die Herrlichkeit Wertherbruch durch Heirat und Erbfolge an die niederländischen Herren von Culemborg. Die Culemborger erlangen von den zuständigen Bischöfen in Münster und Köln die Belehnungen für Werth bzw. Wertherbruch.

Die früheste bekannte Wertherbrucher Gerichtsurkunde mit Siegel stammt aus dem Jahr 1366. Die Richter waren in jener Zeit für Werth und Wertherbruch zuständig, allerdings hatte jeder Ort eigene Schöffen, wie sich für die spätere Zeit u. a. aus zahlreichen erhalten gebliebenen Urkunden nachweisen läßt. Gegenstand dieser Beurkundungen sind insbesondere Grundstücksangelegenheiten, auch im Zusammenhang mit frommen Stiftungen. Unterlagen, die sich beispielsweise mit Verbrechen und Vergehen befassen, sind aus dieser Zeit nicht bekannt. Eine eigene Richtstätte für die Herrschaft Werth wird allerdings durch spätere Akten und Karten belegt.

Neben der Kirche ist Haus Rodehorst wohl das älteste Gebäude im Ort. Die früheste bekannte Erwähnung des Herrensitzes stammt von 1387. Das jetzige Haus Rodehorst wird auf die Zeit um 1650 datiert. Vorgängerbauten an dieser Stelle sind mehrfach zerstört worden. Die Geschichte der Rodehorst ließe sich aus zahlreichen erhalten gebliebenen Dokumenten recht ausführlich darstellen.

1392 erhielten die Klever Grafen Aspel, und damit Wertherbruch, vom Erzbischof in Köln am Ende der Linner Fehde als Pfand. Die Herrlichkeit wird dadurch klevisch; den Kölner Erzbischöfen gelingt es später nicht mehr, die verpfändeten Besitzungen auszulösen.

Johann, Herr von Culemborg, verleiht 1426 Werth und Wertherbruch gemeinsam
Privilegien (z. B. zur Gerichtsordnung, Erbangelegenheiten, Wehrpflicht, Steuern usw.) aus denen sich kleine Stadtrechte entwickeln. Von seinen Nachfolgern werden diese Vorrechte wiederholt bestätigt. Die spätere Stadt Werth hat hier ihren Ursprung.

Ab 1566 treten Werth und Wertherbruch allmählich mit den niederländischen Grafen
von Pallandt-Culemborg zum reformierten Glauben über. Beide Kirchen hatten einen eigenen Geistlichen. Es läßt sich nicht konkret sagen, ob es für die Menschen jeweils ein freiwilliger Schritt war oder auf Druck des Grafen von Pallandt-Culemborg zurückgeht.

In jenen Jahren kam es immer wieder zu gewaltsamen Besetzungen, Plünderungen und Verwüstungen von Werth und Wertherbruch durch wechselnde Truppen (z. B. Spanier und Truppen im Dienst des Herzogs von Kleve), die ihren Ursprung wohl im 80jährigen spanisch-niederländischen Krieg hatten. Ab etwa 1581 war Wertherbruch vollständig verwüstet worden und 14 Jahre unbewohnt geblieben. Erst 1596 gehen für Werth und Wertherbruch vorerst die Glaubenskriege zu Ende. Unter großen finanziellen Anstrengungen erfolgt der allmähliche Wiederaufbau.

1609 stirbt der letzte Herzog von Jülich-Kleve-Berg kinderlos; Kleve mit Werther-
bruch fällt schließlich an Brandenburg-Preußen, bleibt aber Bestandteil der Herrschaft Werth. Dreißig Jahre später, 1639, endet die Linie Pallandt-Culemborg mit dem Tod Floris II. von Pallandt-Culemborg: die Herrschaft Werth fällt durch Erbfolge an die Grafen von Waldeck und Pyrmont, später an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen.

Ernst_Friedrich

Ernst Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1681 – 1724)

Alexander_Hermannus

Alexander Hermann von Wartensleben (1650 – 1734)

Ernst Friedrich von Sachsen-Hildburghausen verkauft 1709 Werth an den Bischof von Münster, 1709 -15 veräußert er Wertherbruch an den im preußischen Diensten stehenden Alexander Hermann Reichsgrafen von Wartensleben. Dass beide Orte nicht mehr unter gemeinsamer Herrschaft stehen, bedeutet das Ende der Herrschaft Werth.

Der Auflösungsprozeß bringt diverse Auseinandersetzungen mit sich. Ein Beispiel: Die Wertherbrucher nutzen nicht mehr die alte Turmwindmühle im benachbarten münsterischen „Ausland“. Es kommt 1718 zum Bau einer Wind- und Roßmühle in Wertherbruch, die 1864 abgebrannt ist.

1808 werden unter Napoleon die sogenannten „Freiheiten“ und „Herrlichkeiten“
aufgehoben. Die Herrlichkeit Wertherbruch kommt zur Mairie, später Bürger-
meisterei Haldern.

Vom Grafen von Wartensleben werden 1843 die verbliebenen herrschaftlichen Grundstücke und Rechte an den Justizrat Lancelle und den Kaufmann Heydemann in Emmerich verkauft. In den Folgejahren erstreitet die Gemeinde, teilweise vor Gericht, die Ablösung der herrschaftlichen Rechte

1975 wird das Dorf Wertherbruch in die Kommunalgemeinde Hamminkeln eingemeindet, die 1995 zur Stadt Hamminkeln wird.