Gründungsgeschichte

Gründung der Alten Herrlichkeit Wertherbruch e. V.

Den Anstoss zur Gründung eines Heimatvereins in Wertherbruch gab der Erfolg des Jubiläumsjahrs 1996. 1296 hatte Heinrich von der Lecke die Erlaubnis erhalten, dass bei seiner Burg gelegene Bruchland urbar zu machen und zu Besiedeln. Dies war Anlass für eine Reihe von Veranstaltungen, die zahlreiche Menschen nach Wertherbruch zogen und auch den Einwohnern ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl vermittelten. Ausrichter war der Historische Arbeitskreis Wertherbruch, der sich bereits 1990 mit dem ursprünglichen Ziel gegründet hatte, die Geschichte des Ortes zu erforschen.

Der Historische Arbeitskreis regte daher im Jahr 1997 die Gründung des Vereins an.
In einer Gründungsversammlung am 16. Juni 1997 im Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Wertherbruch beschlossen 22 Frauen und Männer die Vereinsgründung, seine Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Wesel, verabschiedeten die Satzung und wählten folgenden neunköpfigen Vorstand:
1. Vorvorstand_1997_01sitzender     Heinz Weyer
2. Vorsitzende      Anni Schlebusch
1. Kassierer          Martin Berning
1. Schriftführer     Hans-Jürgen Katemann
2. Kassierer          Karl Lueb
2. Schriftführer     Maria Westerfeld
Beisitzer               Hilde Engenhorst, Holger Schruff,  Jürgen Schwiening.

Der Name “Alte Herrlichkeit” erinnert daran, dass Wertherbruch über Jahrhunderte eine Herrlichkeit war, die auswärtigen Herren zustand. Diese Namenswahl verdeutlicht u. a., dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit des Ortes weiterhin ein wesentliches Anliegen bleiben sollte. Wichtig sollte nach der Satzung die Zusammenarbeit mit den hiesigen Vereinen und Institutionen und die Vertretung örtlicher Interessen nach außen sein.

Das Weseler Finanzamt erkannte dem neuen Verein die vorläufige Gemeinnützigkeit zu, die bislang immer bestätigt wurde.

Mitgliedschaft
Nach § 3 der Satzung kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden. Minderjährige haben die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter nachzuweisen.
Einzelpersonen bezahlen gegenwärtig einen Jahresbeitrag von 6,00 EUR; für Paare beträgt dieser 9,00 EUR.